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Wie Lange Dauert Eine Trauerfeier

Bei einem Todesfall ist die Frist zwischen Tod und Beerdigung einzuhalten. Denn dice Beisetzung sollte möglichst zeitnah erfolgen. Verstirbt ein Mensch, haben die Angehörigen meist viele Details für die Bestattung zu organisieren. Dabei dürfen aber dice Fristen für die Zeit zwischen Tod und Beerdigung nicht aus den Augen verloren gehen.

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Fristen zwischen Tod und Beerdigung

Die sogenannte Bestattungsfrist ist nach deutschem Recht Ländersache. Innerhalb von dieser sind Verstorbene ordnungsgemäß im Sarg zu beerdigen oder einzuäschern.

  • Den Angehörigen wird hierfür meist eine Mindest- und Maximalfrist für die organisatorischen Aufgaben eingeräumt. Die Mindestfrist beträgt grundsätzlich in allen Bundesländern 48 Stunden nach Eintritt des Todes.
  • Damit soll die Möglichkeit eines Scheintodes ausgeschlossen werden. Außerdem lassen sich - bei Bedarf - noch Obduktionen und Spurensicherungen durchführen.
  • Die Maximalfrist wird gestattet, wenn dice Leiche beispielsweise in der Leichenhalle zwischenzeitlich aufbewahrt wird.

An old gravestone in St. Marx Cemetery (Vienna, Austria) in autumn, colored leaves Landstraße Austria

Die Festlegung der Frist zwischen Tod und Bestattung ist Ländersache. imago images / Stefan Rotter

EIne Übersicht der unterschiedlichen Fristen in den Bundesländern

In den meisten Bundesländern wird die Leiche innerhalb von 36 Stunden nach Feststellung des Todes überführt. Danach gilt die Maximalfrist von vier bis zu zehn Tagen bis zum Begräbnis. Auf Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde lassen sich diese Fristen in gegebenen Fällen auch verkürzen oder verlängern.

  • Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Beerdigung ist innerhalb von vier Tagen durchzuführen.
  • Berlin: Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden, sofern nicht die zuständige Behörde aufgrund des Bundes-Seuchengesetzes eine vorzeitige Bestattung anordnet.
  • Brandenburg, Brandenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Eine Erdbestattung oder Einäscherung ist innerhalb von zehn Tagen nach Feststellung des Todes abzuhalten.
  • Niedersachsen: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Nach Feststellung des Todes haben Angehörige acht Tage bis zur Bestattung.
  • Nordrhein Westfalen:Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Bestattung muss innerhalb von fünf Tagen nach dem Tod stattfinden.
  • Sachsen:Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Auch hier ist dice Erdbestattung innerhalb von fünf Tagen abzuhalten. Dice Feuerbestattungen muss innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod erfolgen.
  • Sachsen-Anhalt:Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Dice Bestattung oder Einäscherung muss innerhalb von acht Tagen stattfinden.
  • Schleswig-Holstein: Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Leichen müssen innerhalb von neun Tagen nach Feststellung des Todes bestattet oder eingeäschert werden.

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Source: https://praxistipps.focus.de/frist-zwischen-tod-und-beerdigung-das-gilt-in-den-bundeslaendern_128705

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